(deutsch unten)



Loan conditions


Of course, you can't borrow the cat. However, you can borrow some of my objects free of charge. Please contact me via email.


The conclusion of a rental agreement is at the discretion of the lender. The rental is not transferable, that means the objects may not be passed on to third parties. The objects can be reclaimed from the lender at any time without giving reasons.


The borrower must have a residence in Leipzig and prove this with a valid ID card or passport and confirmation of registration. Trans and non-binary people can use their supplementary ID card for this purpose. Exceptions are possible regarding the place of residence.


The loan period is determined individually by the lender after consultation. The borrowers are asked to adhere to the return deadline independently, so that no reminders are necessary. An extension of the loan period can be requested in writing (by email) before the deadline expires and requires confirmation from the lender. If the loan period is exceeded, a late fee of 25 euros will be charged, which increases by 15 euros after each week that continues.


The borrower undertakes to treat the borrowed objects with the greatest care, to protect them from damage and, if the objects consist of several parts, to preserve them in their entirety. The objects will be returned in the packaging in which they were handed over by the lender. The objects, to the extent that they become dirty due to their proper use, will be returned in a clean condition. If there is any uncertainty regarding the proper use of an object, the lender can be consulted.


Damage, loss or destruction of the objects must be reported to the lender immediately. Any damage, loss or destruction, whether due to external or personal influence, is the responsibility of the borrower. Compensation for damages or information regarding repair work on the objects is specified in the rental contracts.


By borrowing one or more objects, the borrower agrees to the publication of the following information: name of the borrower, borrowed objects, loan period. Trans or non-binary borrowers can provide their name, even if it does not match the name on the ID card or passport and regardless of whether a supplementary ID card is available.


If you have any questions, please contact me by email or telephone.




Leihbedingungen



Den Kater können Sie sich natürlich nicht ausleihen. Dafür können Sie sich aber einige meiner Objekte unentgeltlich ausleihen. Kontaktieren Sie mich dazu bitte per E-Mail.


Der Abschluss eines Leihvertrags liegt im Ermessen der Verleiherin. Der Verleih ist nicht übertragbar, das bedeutet dass Objekte nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Objekte können zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen von der Verleiherin zurückgefordert werden.


Die Entleiher_in muss einen Wohnsitz in Leipzig haben und dies mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass und ihrer Meldebestätigung nachweisen. Trans und nicht-binäre Personen können dazu ihren Ergänzungsausweis nutzen. Bezüglich des Wohnortes sind Ausnahmen möglich.


Die Leihfrist wird individuell nach Absprache durch die Verleiherin bestimmt. Die Entleiher_innen sind gebeten, die Rückgabefrist selbstständig einzuhalten, sodass keine Erinnerungen nötig sind. Eine Verlängerung der Leihfrist kann vor Ablauf der Frist schriftlich (per E-Mail) angefragt werden und bedarf einer Bestätigung durch die Verleiherin. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr über 25 Euro erhoben, die sich nach jeder weiterhin angebrochenen Woche um 15 Euro erhöht.


Die Entleiher_in verpflichtet sich, die entliehenen Objekte mit größter Sorgfalt zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und, sofern die Objekte aus mehreren Teilen bestehen, sie in ihrer Vollständigkeit zu bewahren. Die Objekte werden in der Verpackung zurückgegeben, in der sie von der Verleiherin ausgehändigt wurden. Die Objekte, insofern sie durch ihre sachgerechte Benutzung schmutzig werden, werden in gesäubertem Zustand wieder zurückgegeben. Bei Unklarheiten bezüglich der sachgerechten Benutzung eines Objektes, kann die Verleiherin konsultiert werden.


Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der Objekte sind der Verleiherin sofort zu melden. Jede Beschädigung, jeder Verlust und jede Zerstörung, egal ob durch Fremd- oder Eigeneinwirkung, fällt zu Lasten der Entleiher_in. Zu erbringende Schadensersatzleistungen oder Informationen bezüglich Reparaturarbeiten der Objekte sind in den Leihverträgen festgelegt.


Die Entleiher_in stimmt mit dem Ausleihen eines oder mehrerer Objekte der Veröffentlichung folgender Informationen zu: Name der Entleiher_in, geliehene Objekte, Leihzeitraum. Trans oder nicht-binäre Entleiher_innen können ihren Namen angeben, auch wenn dieser nicht mit dem Namen auf dem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmt und unabhängig davon ob ein Ergänzungsausweis vorhanden ist.


Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder telefonisch.




Leipzig, 2024

Charlotte Ruppert